Q-Vermerk
Für die Qualifikation zum Erhalt eines Schulabschlusses nach der Jahrgangsstufe 10 mit dem Recht eine gymnasiale Oberstufe zu besuchen, müssen folgende Leistungen erbracht werden:
- in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in den übrigen Fächern mindestens befriedigende Leistungen
- Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer D, E und M müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Nicht durch das Wahlpflichtfach, dieses ist nur für die Versetzung relevant!
- Bis zu zwei ausreichende und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Fächergruppe II sind möglich, wenn diese durch mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden.
- Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.
- Eine Nachprüfung zur Erreichung eines Ausgleiches ist seit der Einführung der ZP 10 nicht mehr möglich.
Siehe: § 42 APO SI Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen
Beispiele: