Corona - Informationen

Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

17.03.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Land NRW stellt seinen Schulen ab sofort sogenannte Corona-Selbsttests bzw. Corona-Laientests zur Verfügung. Jede Schülerin und jeder Schüler soll noch vor den Osterferien die Möglichkeit bekommen, einmal einen Selbsttest durchzuführen.

Es handelt sich um sogenannte PoC-Schnelltests der Firma „Roche“; diese können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Eine Kurzanleitung des Selbsttests findet sich auf der Übersichtsseite im Bildungsportal unter https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.

Grundsätzlich entscheiden die Schulen nach ihren Gegebenheiten über Zeitpunkt und Organisation der Testungen. An der Städtischen Realschule werden wir die Testungen zum Wochenbeginn durchführen: Also am Montag und Dienstag jeweils in der 1. Stunde. Die Testungen finden in den Klassenräumen mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt.
Die Lehrkräfte beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests und die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen:
Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden.

Insbesondere jüngere Kinder sollen bei den Testungen durch anschauliche Erklärungen unterstützt werden, zum Beispiel durch unterstützendes Material des Herstellers. Die Lehrkräfte sollen bei der Durchführung der Testungen keine Hilfestellungen (z.B. Abstrich vornehmen, Teströhrchen befüllen usw.) leisten. Sie unterstützen die Schülerinnen und Schüler und kontrollieren sowie dokumentieren die Testergebnisse.

Ein positives Testergebnis begründet zunächst nur einen Verdachtsfall. Das betroffene Kind muss unverzüglich aus der Schule abgeholt werden. Die Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt muss unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, wird dem Kind ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die Eltern des Kindes von zuhause aus Kontakt mit dem Haus- bzw. Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Schülerin oder der Schüler in eine häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Eine erneute Teilnahme des Kindes am Präsenzunterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die Testung freiwillig ist. Die Eltern können Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Ein Muster für eine Widerspruchserklärung findet sich ebenfalls auf der Übersichtsseite im Bildungsportal unter der oben angegebenen Internetadresse. Bei Nichtvorliegen eines Widerspruchs gehen wir vom Einverständnis der Teilnahme an den Selbsttests aus.

In der gegenwärtigen Situation ist das Ziel der für Schulen verantwortlichen Personen, sowohl der Gesundheitsschutz aller Personen, als auch die Bildungschancen Ihrer Kinder durch Präsenzunterricht zu gewährleisten. Wir hoffen mit dieser Maßnahme einen weiteren wichtigen Beitrag dazu zu leisten. Für Ihre Unterstützung in diesem Zusammenhang sind wir sehr dankbar.

Sollten Sie Fragen zu den bevorstehenden Selbsttests haben, so melden Sie sich bitte.

A. Perrey
(Stellv. Schulleiter)

Um Ihnen einen kleinen Einblick in die derzeitige Situation in unserem Schulgebäude zu geben, haben wir einige Fotos aus den Klassenräumen und den Schulfluren gemacht, an denen Sie erkennen, wie die Hygienevorschriften umgesetzt werden.
Auf die Einhaltung des Abstands wird an Eingängen und Treppenhäusern zusätzlich durch Zeichen auf den Fußböden bzw. Schilder an den Türen hingewiesen.
Alle Tische und Stühle in den Klassenräumen sind mit dem Mindestabstand angeordnet, zusätzlich mit Namensschildern versehen und werden ausschließlich von der benannten Person genutzt.
Sie merken, das „Schulleben“ hat sich in Corona-Zeiten erheblich verändert.
Bislang müssen wir aber allen Schüler/innen und Lehrer/innen ein großes Kompliment machen und unseren Dank aussprechen für die Einhaltung der aufgestellten Regeln und die Disziplin im Umgang mit dieser besonderen Situation.
Bleiben Sie weiterhin gesund,

Schöne Grüße,
Schulleitung der Städtischen Realschule Löhne
Hygienemaßnahmen 1
Hygienemaßnahmen 2
Hygienemaßnahmen 3.2
Hygienemaßnahmen 4.1
Hygienemaßnahmen 5.1
Hygienemaßnahmen 6.1