Hygienemaßnahmen

Letzte Aktualsierung: 31.08.2020
Aufgrund der Kontaktbegrenzung gibt es schulorganisatorische Rahmenbedingungen, die unbedingt beachtet werden müssen, um die Gesundheit von Schülern/innen und Lehrer/innen zu schützen. Diese Vorgaben gelten ab dem 01.09.2020 und sind auch von Eltern und Besuchern unserer Schule gegebenenfalls einzuhalten.


1.) Wenn ihr/Sie das Schulgelände betretet(n), muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.


2.) Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt so lange ihr/Sie auf dem Schulgelände seid/sind. Außer die/der Lehrer/in erlaubt zum Beispiel im Unterricht das Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes.


3.) Achtet generell aber insbesondere beim Betreten des Schulgebäudes auf einen Abstand von 1,5 m zu euren Mitschülerinnen und Mitschülern.


4.) Setzt euch bitte im Klassenraum an dem mit eurem Namen versehenen Tisch. Allgemein soll die eingeführte Sitzordnung in den Klassen- und Fachräumen nicht verändert werden.

Im Schulgebäude wurden Absperrbänder aufgehängt oder auf den Boden geklebt, um eine Orientierung zu geben, welche Bereiche auf welche Art zugänglich sind.

Hygienemaßnahmen 1
Hygienemaßnahmen 2
Hygienemaßnahmen 3.2
Hygienemaßnahmen 4.1
Hygienemaßnahmen 5.1
Hygienemaßnahmen 6.1